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Dokument-ID: 492011
9.18 3 R 225/11d; OLG Innsbruck; 27. Februar 2012 – bearbeitete Version
In Vertretung der Gesellschaft kann ein Prokurist auch im Firmenbuchverfahren tätig werden, soweit eine Rechtshandlung vorliegt, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt. Dazu gehört auch die Einreichung des Jahresabschlusses, aber auch die Einbringung eines diesbezüglichen Rekurses.