© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 414225

Judikatur | Entscheidung

6.2.1 3 R 3/08d; OLG Wien; 30. April 2008 – bearbeitete Version

GZ: 3 R 3/08d | Gericht: OLG Wien vom 30.04.2008

1. Werden bei einer EWIV eintragungspflichtige Tatsachen geändert, so ist dazu ein Beschluss der Mitglieder notwendig. Dieser Beschluss muss lediglich in schriftlicher Form gefasst sein. Weitere Formerfordernisse gibt es nicht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop