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Neu Dokument-ID: 403202

Judikatur | Entscheidung

2.2.16 3 R 66/11x; OLG Innsbruck; 23. Mai 2011 – bearbeitete Version

GZ: 3 R 66/11x | Gericht: OLG Innsbruck vom 23.05.2011

Erfährt das Firmenbuchgericht von einer neuen Geschäftsführerbestellung, hat es die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer, aufzufordern, die Eintragung der Änderungen im Stand der Geschäftsführer anzumelden. Dies ist in weiterer Folge mittels Zwangsstrafen zu erzwingen.

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