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Dokument-ID: 414404
13.19 6 Ob 121/00p; OGH; 17. Jänner 2001 – bearbeitete Version
19. Bei einer Verschmelzung downstream steht einem Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft kein Rekursrecht gegen die vom Firmenbuchgericht angeordnete Löschung der übertragenden Gesellschaft, die Übertragung deren Vermögens auf die übernehmende Gesellschaft und die Eintragung der Verschmelzung zu.