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Dokument-ID: 414383
13.4 6 Ob 14/92; OGH; 11. Juni 1992 – bearbeitete Version
4. Eine GmbH, die ex lege mit Rechtskraft des Beschlusses, mit dem ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels eines die Kosten des Konkursverfahrens deckenden Vermögens, abgewiesen wurde, iS § 1 ALöschG aufgelöst ist, kann jedenfalls dann nicht fortgesetzt werden, wenn der gesetzliche Auflösungsgrund nicht behoben und diese Tatsache nicht hinlänglich bescheinigt ist.