© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 414420

Judikatur | Entscheidung

13.26 6 Ob 221/01w; OGH; 27. September 2001 – bearbeitete Version

GZ: 6 Ob 221/01w | Gericht: OGH vom 27.09.2001

26. Eine inhaltliche Satzungsänderung, die vom Aufsichtsrat gemäß § 145 Abs 1 2. Satz AktG vorgenommen wurde, ist nicht eintragungsfähig, selbst wenn diese Satzungsänderung dem subjektiven Willen der Hauptversammlung entspricht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop