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Neu Dokument-ID: 492064

FORUM Media (red) | Judikatur | Entscheidung

9.15 6 Ob 235/11v; OGH; 21. Dezember 2011 – bearbeitete Version

GZ: 6 Ob 235/11v | Gericht: OGH vom 21.12.2011

Wird nach Verhängung einer Zwangsstrafverfügung der Jahresabschluss nachträglich offengelegt, kann dennoch die Zwangsstrafe verhängt werden, da nicht nur die endgültige Nichteinreichung, sondern auch die verspätete Vorlage rechtswidrig ist.

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