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Dokument-ID: 414398
9.3 6 Ob 25/01x; OGH; 29. März 2001 – bearbeitete Version
3. Nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer GmbH treffen den Geschäftsführer keine Buchführungs- und Offenlegungspflichten mehr; diese Pflichten sind vom Masseverwalter auch rückwirkend für den Zeitraum vor der Konkurseröffnung wahrzunehmen.