© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1071041

Judikatur | Entscheidung

8.1.18 6 Ob 28/19i; OGH; 27. Februar 2019 - bearbeitete Version

GZ: 6 Ob 28/19i | Gericht: OGH vom 27.02.2019

Leitsatz

Durch den Rechtsformzusatz „& Co KG bzw OG“ muss die Haftungsbeschränkung, dass auf keiner Stufe eine natürliche Person unbeschränkt haftet, zum Ausdruck gebracht werden. Diese Haftungsbeschränkung muss aber nur dann zum Ausdruck gebracht werden, wenn bei einer mehrstöckigen Gesellschaft auf keiner Stufe eine natürliche Person haftet. Die Einschränkung, dass eine natürliche Person bereits auf der ersten Ebene haften müsse, ist aus § 19 Abs 2 UGB nicht abzuleiten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop