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Dokument-ID: 1071042
8.1.19 6 Ob 37/19p; OGH; 27. Februar 2019 - bearbeitete Version
Leitsatz
Das Zeichen „_“ ist in einem Firmenwortlaut unzulässig. Bildzeichen wie etwa „*“, „#“ oder „_“ werden der geforderten Namensfunktion nicht gerecht. Eintragungsfähig sind lediglich aussprechbare Buchstabenfolgen wie zB „&“ oder „+“. Die bloße Beschreibbarkeit des Zeichens reicht für dessen Zulässigkeit im Firmenwortlaut nicht aus – wie zB auch nicht für die Wellenlinie oder diverse Emoji-Figuren!
Durch die Firmenliberalisierung müssen nicht jegliche Zeichen zugelassen werden.