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Neu Dokument-ID: 414335

Judikatur | Entscheidung

4.1.5 6 Ob 44/01s; OGH; 18. Oktober 2001 – bearbeitete Version

GZ: 6 Ob 44/01s | Gericht: OGH vom 18.10.2001

5. Anmeldung des Erlöschens eines Pachtverhältnisses

Aus dem Grundsatz, dass bei einem Inhaberwechsel unter Lebenden unter Beibehaltung der Firma der bisherige Fir-meninhaber gemeinsam mit dem Erwerber die im § 31 HGB vorgesehenen Anmeldungen vorzunehmen hat, ergibt sich, dass auch bei einem Wechsel vom Pächter auf den ursprünglichen Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses beide Beteiligte die Anmeldung vorzunehmen haben. Der Verpächter ist daher nicht allein legitimiert, einen Löschungsantrag zu stellen.

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