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Dokument-ID: 414253
2.2.3 6 Ob 8/93; OGH; 15. April 1993 – bearbeitete Version
3. Die Bestellung eines Notgeschäftsführers durch das Firmenbuchgericht gem § 15a GmbHG stellt einen einschneidenden Eingriff in die Willensbildung der Gesellschaftsorgane dar und wird daher vom Gesetzgeber auf dringende Fälle beschränkt. Dies kann nur so verstanden werden, dass die Notbestellung durch das Gericht erst letztes und äußerstes Mittel sein soll und die Beteiligten zunächst zu versuchen haben, die Vertretung der GmbH durch Anwendung der übrigen zur Verfügung stehenden Vorschriften zu erreichen.