© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1049607
5.1.5 6 Ob 95/15m; OGH; 29. Juni 2015 – bearbeitete Version
Leitsatz
Im Fall, dass die Stiftungszusatzurkunde vorgelegt wird, ist diese auch in formeller und materieller Hinsicht vom Firmenbuchgericht zu prüfen und hat diese Prüfung in die Entscheidung über die beantragte Eintragung der Änderung der Stiftungszusatzurkunde einzufließen. Sind daher die geänderten Bestimmungen der Stiftungszusatzurkunde gesetzwidrig oder sonst unzulässig, hat das Firmenbuchgericht die Eintragung der Änderung der Stiftungszusatzurkunde abzulehnen.