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Dokument-ID: 1136329
7.1 Allgemeine Anmerkungen
Allgemeines
Grundlage einer Genossenschaft ist der Genossenschaftsvertrag (auch oft als Satzung) oder Statut bezeichnet).
In diesem Vertrag sind die verschiedensten gesetzlich vorgegebenen Inhalte, aber auch alle anderen Beziehungen der Genossenschafter untereinander sowie der Genossenschaft generell geregelt. Jedoch besteht für die Ausgestaltung des Genossenschaftsvertrages relativ wenig Spielraum. Die gesetzlichen Normierungen stellen weitgehend zwingendes Recht dar.