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Martin Szoka | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.1 Allgemeine Anmerkungen

Eine Herabsetzung des Stammkapitals ist jede Verminderung der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Höhe des Stammkapitals.

Die Kapitalherabsetzung bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nur mittels Änderung des Gesellschaftsvertrages möglich. Es sind daher vorwiegend die §§ 49 ff, insbesondere die §§ 54 ff GmbHG maßgebend. Eine schriftliche Beschlussfassung im Umlaufweg ist ausgeschlossen.

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