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FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

20.1 Allgemeine Erläuterungen

Pachtverhältnis – Definition

Kann eine in Bestand gegebene Sache nur durch Fleiß und Mühe benutzt werden, so wird der Bestandvertrag Pachtvertrag genannt (§ 1091 ABGB). Die Pacht bedeutet im Allgemeinen auch die Überlassung des Fruchtgenusses.

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