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Dokument-ID: 350757
19 Anpassung des Rechtsformzusatzes
Anpassung des Rechtsformzusatzes
Die Übergangsvorschriften im § 907 Abs 4 Z 2 UGB sehen vor, dass sämtliche bis zum Stichtag 01.01.2007 eingetragenen Kommanditgesellschaften bis spätestens 01.01.2010 ihrer Firma den in § 19 Abs 1 Z 2 UGB bezeichneten Rechtsformzusatz beizufügen und dies auch zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden haben. Wird die Anpassung des Rechtsformzusatzes bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorgenommen, so führt dies zu einer Eintragungssperre von weiteren Eintragungen.