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Martin Szoka | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.3 Antragsprüfung und Verbesserungsverfahren

Zuständigkeit des Entscheidungsorgans

Für die Prüfung eines Antrages auf Eintragung von Veränderungen im Stand der Prokuristen einer Aktiengesellschaft ist in jedem Fall der Diplomrechtspfleger zuständig.

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