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Neu Dokument-ID: 1015323

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.3 Ausschließlichkeit der Firma

Die gesetzliche Bestimmung der Firmen-Ausschließlichkeit gem § 29 UGB ist bei GmbH & Co KG und GmbH & Co OG anzuwenden:

  • Jede neue Firma (Ersteintragung in das Firmenbuch)
  • Jede geänderte Firma (Eintragung der Firmenwortlautänderung im Firmenbuch)
  • Bei einer Sitzverlegung in eine andere politische Gemeinde

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