© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 344764

FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

19.1 Besondere Anmerkungen

Gesetzliche Bestimmung

Der Gesetzgeber hat mit dem Insolvenzverwalterentlohnungsgesetz (IVEG 1999 – BGBl I 1999/73) die Möglichkeit geschaffen, dass (ehemalige) Schuldner fünf Jahre nach der Aufhebung des Konkurses (idR durch Zwangsausgleich) einen Antrag beim zuständigen Firmenbuchgericht einbringen können, dass sämtliche Insolvenzeintragungen (s § 77a Abs 1 Z 5 KO) gelöscht werden (§ 77a Abs 2 KO).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop