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Dokument-ID: 322800
3.1 Die SCE und das österreichische Gesellschaftsrechtsgefüge
Das Gesetz über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SEG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Es enthält Sonderbestimmungen für
- den Sitz der SCE
- die Sitzverlegung einer SCE
- die Gründung einer SCE durch Verschmelzung
- die Gründung einer SCE durch Umwandlung
- das dualistische System
- das monistische System
- die Generalversammlung und
- den Jahresabschluss und konsolidierten Abschluss.