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Dokument-ID: 575153
2.2.2 Die Zulässigkeit des Firmenwortlautes
Die Firma ist ein erforderlicher Bestandteil der Satzung einer Aktiengesellschaft (§ 17 AktG). Unter der Firma versteht man den im Firmenbuch eingetragenen Namen des Unternehmens, unter dem dieses seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 Abs 1 UGB). Da eine Aktiengesellschaft erst mit der Eintragung im Firmenbuch entsteht, und keinen sonstigen Namen, sondern ausschließlich die Firma hat, muss sie unter dieser Firma auftreten.