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Neu Dokument-ID: 1109611

Martin Szoka | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.2 Einreichung des Antrags

Wie bereits erwähnt, ist der Antrag in schriftlicher Form einzureichen. Parteien, die nicht durch einen Notar oder Rechtsanwalt vertreten sind, können den Antrag samt Beilagen entweder persönlich bei Gericht abgeben, oder aber mit der Post übermitteln.

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