© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1085630
2.7 Eintragungstatbestände der Genossenschaft
Folgende Eintragungstatbestände sind in den §§ 3 und 6 FBG gesetzlich vorgesehen:
- Die Firmenbuchnummer
- Die Firma
- Die Rechtsform
- Der Sitz und die für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift
- Die Internetseite (wenn dies beantragt wird)
- Der Umstand, dass eine für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt ist
- Eine Bezeichnung des Geschäftszweiges
- Zweigniederlassungen mit
- Ihrem Ort
- Der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift
- Ihrer Firma (wenn sie von der Firma der Hauptniederlassung abweicht – zB Zusatz „Zweigniederlassung A…“)
- Der Tag des Abschlusses des Genossenschaftsvertrages
- Name, Geburtsdatum sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der vertretungsbefugten Organe (Vorstandsmitglieder)
- Name, Geburtsdatum sowie Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der Prokuristen
- Vereinbarungen nach § 38 Abs 4 UGB (unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse zwischen Veräußerer und Erwerber im Zusammenhang mit einem Unternehmensübergang)
- Die Dauer des Unternehmens – wenn diese begrenzt ist
- Bei der Abwicklung (Liquidation)
- Name, Geburtsdatum und Beginn und Art der Vertretungsbefugnis der bzw des Liquidatoren
- Die im Exekutions- und Insolvenzrecht zur Eintragung in das Firmenbuch vorgesehenen
- Verfügungsbeschränkungen
- Die Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen
- Die Namen der gesetzlichen Vertreter
- Eintragungen im Insolvenzverfahren gem § 77 a Abs 1 IO
- Betriebs- oder Teilbetriebsübertragungen
- Den Vorgang selbst
- Den Rechtsgrund
- Die Feststellung, dass das Unternehmen als Scheinunternehmen gilt (§ 8 SBBG)
- Die Höhe des Geschäftsanteils und des Haftungsbetrags sowie die Art der Haftung der Genossenschafter
- Die Art und Weise der von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen
- Die Verschmelzung nach dem Genossenschaftsverschmelzungsgesetz und die Spaltung nach dem Genossenschaftsspaltungsgesetz
- Die beabsichtigte Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens der Genossenschaft auf eine Europäische Genossenschaft (SCE) mit Sitz im Ausland
- Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Revisionsverband oder die Befreiung von der Verbandspflicht
- Die Durchführung der Revision und die Zeit, während welcher sie vorgenommen wurde, sowie der Tag der Einreichung eines Mängelberichts
- Der Abschlussstichtag sowie der Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses (§§ 277 bis 280 UGB), falls die Einreichung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses vorgeschrieben ist