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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.13 Flexible Kapitalgesellschaft

Rechtsform

Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder Flexible Company (FlexCo) ist so wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft eine Kapitalgesellschaft und juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie soll vor allem die besonderen Bedürfnisse von Startups und anderen innovativen Unternehmen berücksichtigen. Die FlexKapG kann zu jedem gesetzlichen Zweck durch eine oder mehrere Gesellschafterinnen gegründet werden. Von Betrieben von Versicherungsgeschäften sowie von der Tätigkeit als politische Vereine ist die FlexKapG (analog der GmbH – siehe § 1 Abs 2 GmbHG) jedoch ausgeschlossen.

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