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Dokument-ID: 1109617
5.6.8 Folgen der Nichtanmeldung von Veränderungen im Stande des Vorstands einer Genossenschaft
Wie bereits ausgeführt, handelt es sich bei Veränderungen im Stande des Vorstandes einer Genossenschaft um eine deklarative Eintragung. Die Rechtswirkungen treten bereits mit der Fassung des Beschlusses bzw mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des Rücktrittes ein. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, sämtliche Änderungen bei den Vorständen einer Genossenschaft unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch zu beantragen.