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Dokument-ID: 1049757
6.2.1 Grundlagen
Gesetzliche Bestimmungen
Vorgaben für Zweigniederlassungen von EU-Gesellschaften enthielt die Zweigniederlassungsrichtlinie (89/666/EWG), welche von den Mitgliedstaaten umzusetzen waren. Mit dem EU-GesRÄG 1996 wurden diese Vorgaben in Österreich durch entsprechende Regelung des § 13 HGB (nunmehr § 12 UGB) sowie der §§ 107 ff GmbHG und des § 254 AktG umgesetzt. Diese Bestimmungen sind nicht nur auf Rechtsträger der EU-Staaten anwendbar, sondern gelten auch für Rechtsträger aus Drittstaaten.