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Neu Dokument-ID: 258870

Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Kompetenzen

(Literatur: Zollner in Kalss/Hügel, SE-Kommentar § 62 Rz 18 ff)

Die Kompetenzen der Hauptversammlung sind aus europarechtlichen und nationalen Bestimmungen herauszulesen (vgl Art 52 SE-VO; weiters § 103 Abs 1 AktG). Eine europarechtlich einheitliche Regelung (Harmonisierung) fehlt im Bereich der Hauptversammlungskompetenzen. Die Hauptversammlung ist etwa zu folgenden Maßnahmen kompetent:

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