© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 347223
15 Löschung
Nach der Befriedigung und Sicherstellung der Gläubiger haben die Abwickler das Vermögen der Aktiengesellschaft an die Aktionäre zu verteilen (§ 212 AktG). Zur Verteilung kommt dabei das nach Berichtigung der Verbindlichkeiten und Sicherstellung noch nicht berichtigter Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Aktiengesellschaft.