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Dokument-ID: 896379
3 Neueintragung einer Kommanditgesellschaft
Gründung der KG
Die Gründung einer Kommanditgesellschaft erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
- Die Form des Gesellschaftsvertrages ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich kann dieser auch mündlich und auch formfrei abgeschlossen werden (Appl in Bergmann/Ratka, Handbuch Personengesellschaften, Rz 3/40). Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit bzw Rechtsicherheit wird jedoch empfohlen, den Gesellschaftsvertrag ausschließlich schriftlich abzuschließen.
- Eintragung der Kommanditgesellschaft in das Firmenbuch