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Judikatur | Entscheidung

2.3.16 OLG Innsbruck, 22. Oktober 2014, 3 89/14h – bearbeitete Version

GZ: 3 R 89/14h | Gericht: OLG Innsbruck vom 22.10.2014

Der Nachweis über Einzahlungen in die Gesellschaftskasse ist gem § 10 GmbHG durch eine Bestätigung eines Kreditinstitutes zu erbringen.

Diese Bestätigung ist nicht zwingend von einem inländischen (österreichischen) Kreditinstitut auszustellen, sondern kann auch von einem Kreditinstitut eines EU oder EWR-Landes ausgestellt werden.

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