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Dokument-ID: 248801
3.3.10 Privatstiftung
Definition der Rechtsform
Die Privatstiftung ist ein Rechtsträger, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet ist, um durch dessen Nutzung, Verwaltung und Verwertung der Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zweckes zu dienen. Die Privatstiftung besitzt Rechtspersönlichkeit und muss ihren Sitz im Inland haben (§ 1 Abs 1 PSG).