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Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.1 Prokura

Prokuraerteilung

Prokura kann nur von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer (bei der KG sind das die geschäftsführenden unbeschränkt haftenden Gesellschafter) durch (auch mündliche) Erklärung erteilt werden (§ 48 Abs 1 UGB).

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