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Neu Dokument-ID: 1109612

Martin Szoka | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6.3 Prüfung des Eintragungsantrags

Zuständigkeit des Entscheidungsorgans

Für die Prüfung eines Antrages auf Eintragung von Veränderungen des Vorstandes einer Genossenschaft ist in jedem Fall der Diplomrechtspfleger zuständig.

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