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Dokument-ID: 647543
4.3.7 Prüfung durch das Gericht
Prüfungsverfahren
Die Entscheidungsorgane der Firmenbuchgerichte (Richter und Diplomrechtspfleger) haben aufgrund der Firmenbuchanmeldung sowie der angeschlossenen Urkunden die Eintragung von Änderungen bei den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern und den Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft nicht ungeprüft und automatisch zu verfügen, sondern zu überprüfen, ob der Antrag auf Eintragung überhaupt zulässig und begründet ist.