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Dokument-ID: 783420
12.2.7 Prüfung durch das Gericht
Prüfungsverfahren
Die Entscheidungsorgane der Firmenbuchgerichte (Richter und Diplomrechtspfleger) haben aufgrund der Firmenbuchanmeldung sowie der (hier auch allenfalls) beigelegten Urkunden die Eintragung, Änderung und Löschung des Verlassenschaftsprovisoriums bei einer Offenen Gesellschaft nicht ungeprüft und automatisch zu verfügen, sondern zu überprüfen, ob der Antrag auf Eintragung überhaupt zulässig und begründet ist.