© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 339207

FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.6 Ruhen und Innehalten des Verfahrens

Die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes über das Ruhen bzw Innehalten des Verfahrens (§§ 28 und 29 AußStrG) können nur im sog „kontradiktorischen streitigen Außerstreitverfahren“ zur Anwendung gelangen, da als deren Voraussetzung die Verfahrensbeteiligung von mindestens zwei Parteien genannt ist (§ 28 Abs 1 und 2, § 29 Abs 1 AußStrG; Kodek in Kodek/Nowotny/Umfahrer, FBG, § 15 Rz 152).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop