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Dokument-ID: 1116905
6.2.4 Verfahrensunterbrechung und Zurückziehung
Unterbrechung des Verfahrens
Die Unterbrechung des Eintragungsverfahrens von Veränderungen im Stande der Prokuristen einer Genossenschaft kann aus zwei verschiedenen Gesetzesstellen abgeleitet werden, einerseits durch die allgemeine Unterbrechungsmöglichkeit gem § 25 AußStrG (automatische Unterbrechung und fakultative Unterbrechungsmöglichkeit) und andererseits durch die Unterbrechungsmöglichkeit gem § 19 FBG.