© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 339231

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3 Veröffentlichung der Firmenbucheintragung

Allgemein

Gem § 10 Abs 1 UGB gelten Eintragungen im Firmenbuch mit dem Beginn des Tages ihres Vollzugs (siehe § 32 Abs 1 FBG) als bekannt gemacht. Firmenbucheintragungen sind außerdem in der Ediktsdatei (siehe § 89j GOG) und – mit gewissen Ausnahmen – auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) bekannt zu machen. EVI ist mit 01.07.2023 an die Stelle des Amtsblattes der Wiener Zeitung getreten (siehe WZEVI-Gesetz, BGBl I Nr 46/2023).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Anträge und Anmeldungen zum Firmenbuch in unserem Shop! Zum Shop