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Dokument-ID: 347240
16 Verschmelzung
Gesetzliche Neuregelung
Die Vorschriften über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften wurden mit dem EU-GesRÄG, BGBl 1996/304, grundlegend geändert und an das EU-Gesellschaftsrecht angepasst. Weitere Änderungen, insbesondere in Bezug auf im Zuge der Verschmelzung etwaig durchzuführende Kapitalmaßnahmen, brachte BGBl I Nr 125/1998. Die Verschmelzung einer AG als übertragende Gesellschaft in eine GmbH als übernehmende Gesellschaft ist nicht zulässig.