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Neu Dokument-ID: 353676

FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

17 Verschmelzung

Die Verschmelzung ist in den §§ 96 ff GmbHG geregelt.

Allgemeines

Unter Verschmelzung versteht man die Vereinigung von Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.

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