© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1068401
13.1 Besondere Anmerkungen
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist von sämtlichen (auch nicht vertretungsbefugten) unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zu unterzeichnen (§ 222 Abs 1 UGB) und in Papierform aufzubewahren. Das bedeutet, dass auch bei Einzelvertretungsbefugnis sämtliche unbeschränkt haftenden Gesellschafter den Jahresabschluss unterzeichnen müssen.