© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 257587
6.2.1 Vorstand
Im dualistischen System ist die Bestellung eines Leitungsorgans (in Österreich: „Vorstand“) und eines Aufsichtsorgans (in Österreich: „Aufsichtsrat“) verpflichtend (siehe Art 38 lit b SE-VO). Das Leitungsorgan führt die Geschäfte der SE „in eigener Verantwortung“ (siehe Art 39 Abs 1 Satz 1 SE-VO). Eine vergleichbare Formulierung findet sich im ebenfalls auf die SE anwendbaren § 70 Abs 1 AktG, woraus die hM eine Weisungsfreiheit des Vorstands ableitet.