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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

18.1 Voraussetzungen und Rechtswirkungen

Begriff und Rechtsgrundlagen

Die Einbringung ist eine Form der Übertragung von Vermögenswerten auf eine bestehende oder neu gegründete Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft, die regelmäßig gegen Gewährung von Anteilen der übernehmenden Körperschaft an den Einbringenden erfolgt.

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