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Dokument-ID: 1148359
9.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung
Die Eintragung der Auflösung einer Offenen Gesellschaft ist von sämtlichen (vertretungsbefugten und auch nicht vertretungsbefugten) unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden (siehe § 143 Abs 1 UGB). Diese Anmeldung muss gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein (§ 11 UGB) und gliedert sich idR in eine Sachverhaltsdarstellung und einen konkreten Eintragungsantrag: