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Neu Dokument-ID: 1148229

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Gründung und Titelnachweise

Gründung der OG

Die Gründung einer Offenen Gesellschaft erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:

  • Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
    • Die Form des Gesellschaftsvertrages ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich kann dieser auch mündlich und auch formfrei abgeschlossen werden (Appl in Bergmann/Ratka, Handbuch Personengesellschaften, Rz 3/40). Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit bzw Rechtsicherheit wird jedoch empfohlen, den Gesellschaftsvertrag ausschließlich schriftlich abzuschließen.
  • Eintragung der OG in das Firmenbuch

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