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Dokument-ID: 1193426
3.6.3 Aufgriffsrechte auf den Todesfall
Die Übertragung von Geschäftsanteilen von Todes wegen wird gesellschaftsvertraglich regelmäßig stark eingeschränkt. Vertragliche Zustimmungserfordernisse der Gesellschaft zur Übertragung von Geschäftsanteilen („Vinkulierung“) bieten keinen Schutz vor einem Übergang des Anteils im Erbweg (Gesamtrechtsnachfolge) und werden daher an dieser Stelle nicht näher behandelt. • [Fußnote: Karollus, Aufgriffsrecht für den Todesfall bei einer GmbH, ÖJZ 2023, 86, siehe auch in dieser Mustersammlung Zimmermann-Gassner/Milicic, 2.2 Übertragungsbeschränkungen.]