© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.5.3 Aufgriffsrechte im Insolvenzfall
Im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag werden häufig Aufgriffsrechte für den Insolvenzfall eines Gesellschafters vereinbart, siehe allgemein zu Aufgriffsrechten. Die übrigen Gesellschafter der FlexKapG sollen damit im Fall der Insolvenz die Möglichkeit erhalten, den Geschäftsanteil des insolventen Mitgesellschafters gegen Bezahlung einer Abfindung aufzugreifen. So soll verhindert werden, dass infolge der Verwertung des Geschäftsanteils durch den Masseverwalter ein gesellschaftsfremder Dritter den Anteil erwirbt und Gesellschafter wird. • [Fußnote: OGH 16. 9. 2020, 6 Ob 64/20k = RdW 2020/626 (Gonaus/Schmidsberger) = ZFR 2021/34 (Linder).] Sowohl die Aufgriffsrechte als auch vergleichbare Regelungen, die den Anteilerwerb im Fall einer Insolvenzeröffnung ermöglichen, bleiben trotz Eintritts der Insolvenz aufrecht. • [Fußnote: Hartlieb/Saurer/Zollner, Anteilsübertragung bei der GmbH Rz 4.49 (Stand 01.01.2024, rdb.at).]