© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1193423

Daniel Mathe - Benedikt Polzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.3 Aufgriffsrechte im Insolvenzfall

Im Gesellschaftsvertrag oder im Syndikatsvertrag werden häufig Aufgriffsrechte für den Insolvenzfall eines Gesellschafters vereinbart, siehe allgemein zu Aufgriffsrechten. Die übrigen Gesellschafter der FlexKapG sollen damit im Fall der Insolvenz die Möglichkeit erhalten, den Geschäftsanteil des insolventen Mitgesellschafters gegen Bezahlung einer Abfindung aufzugreifen. So soll verhindert werden, dass infolge der Verwertung des Geschäftsanteils durch den Masseverwalter ein gesellschaftsfremder Dritter den Anteil erwirbt und Gesellschafter wird. • [Fußnote: OGH 16. 9. 2020, 6 Ob 64/20k = RdW 2020/626 (Gonaus/Schmidsberger) = ZFR 2021/34 (Linder).]  Sowohl die Aufgriffsrechte als auch vergleichbare Regelungen, die den Anteilerwerb im Fall einer Insolvenzeröffnung ermöglichen, bleiben trotz Eintritts der Insolvenz aufrecht. • [Fußnote: Hartlieb/Saurer/Zollner, Anteilsübertragung bei der GmbH Rz 4.49 (Stand 01.01.2024, rdb.at).] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Flexible Kapitalgesellschaft in unserem Shop! Zum Shop