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Dokument-ID: 1150044
1 Auflösung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft
Da Regelungen im FlexKapGG zur Auflösung und Liquidation fehlen, sind die einschlägigen Bestimmungen des GmbHG anzuwenden.
Begriff(e)
Demnach ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung/die Flexible Kapitalgesellschaft im Stadium der Auflösung unverändert rechtlich existent; an die Stelle der „normalen“ Geschäftstätigkeit tritt die Abwicklung des Unternehmens.