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6.2 Ausnahmen von der Hälfteklausel
Rechtliche Grundlagen
Vom Prinzip der „Hälfteklausel“ bestehen gem § 6a GmbHG folgende Ausnahmen:
- Fortführung eines seit mehr als fünf Jahren bestehenden Unternehmens
- Fortführung mehrerer solcher Unternehmen
- Es werden die aktienrechtlichen Gründungsvorschriften eingehalten.